Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
reichsunmittelbar
reichs|unmittelbar(reichsfrei), im Hl. Röm. Reich bis 1806 die staatsrechtl. Stellung der Gebiete und Personen, die Kaiser und Reich unmittelbar unterstanden: Reichsfürsten, -städte, -dörfer, -ritter und -beamte.
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