Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
			
						
			reichsunmittelbar
                        
reichs|unmittelbar(reichsfrei), im Hl. Röm. Reich bis 1806 die staatsrechtl. Stellung der Gebiete und Personen, die Kaiser und Reich unmittelbar unterstanden: Reichsfürsten, -städte, -dörfer, -ritter und -beamte.
			
		
		reichs|unmittelbar(reichsfrei), im Hl. Röm. Reich bis 1806 die staatsrechtl. Stellung der Gebiete und Personen, die Kaiser und Reich unmittelbar unterstanden: Reichsfürsten, -städte, -dörfer, -ritter und -beamte.

