Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
radioaktive Abfälle
radio|aktive Abfälle(umgangssprachlich Atommüll), Rückstände, die bei der Verarbeitung und Anwendung radioaktiven Materials (z. B. in der Kerntechnik, Nuklearmedizin), bes. beim Betrieb von Kernreaktoren und bei der Aufbereitung ausgedienter Kernbrennelemente entstehen und aufgrund ihrer Radioaktivität besondere Probleme bei ihrer Beseitigung und Lagerung aufwerfen. R. A. sind ohne Wiederaufarbeitung nicht weiter nutzbar. Gasförmige und flüssige r. A. werden i. d. R. in eine feste Form überführt. Sie müssen zunächst in ihrer Aktivität abklingen, ehe sie der eigentl. Entsorgung und Endlagerung zugeführt werden. Die rechtl. Grundlagen zu ihrer Behandlung finden sich v. a. im Kernenergierecht und in der Strahlenschutzverordnung.
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