Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rückversicherungsvertrag
Rückversicherungsvertrag,Geheimvertrag zw. dem Dt. Reich (O. von Bismarck) und Russland (Außenmin. N. K. Giers) vom 18. 6. 1887, der beide Mächte auf drei Jahre zu wohlwollender Neutralität im Kriegsfall verpflichtete; ausgenommen waren ein dt. Angriffskrieg gegen Frankreich und ein russ. gegen Österreich. Das Dt. Reich erkannte Russlands Einfluss in Bulgarien an und in einem »ganz geheimen« Zusatzprotokoll die russ. Interessen am Bosporus. Der R. wurde nach Bismarcks Sturz 1890 nicht erneuert.
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