Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rückversicherung
Rückversicherung (Reassekuranz), Vertrag, durch den ein Partner (Rückversicherer, Zessionar) gegen Entgelt (R.-Prämie) dem anderen (Erstversicherer, Zedent) das Risiko aus einem oder mehreren Versicherungsverträgen ganz oder teilweise abnimmt. Nimmt der Rückversicherer seinerseits ganz oder teilweise eine R., so spricht man von Folge-R. (Retrozession). So können selbst größte Wagnisse ohne Überlastung des Erstversicherers versichert werden. Ein R.-Vertrag begründet eine Haftung nur gegenüber dem Erstversicherer, nicht aber gegenüber dem Versicherungsnehmer. Dadurch unterscheidet sich die R. von der Mitversicherung, bei der alle beteiligten (Mit-)Versicherer dem Versicherungsnehmer entsprechend ihrem Wagnisanteil direkt haften.
▣ Literatur:
Pfeiffer, C.: Einführung in die R. Wiesbaden 31986.
Rückversicherung (Reassekuranz), Vertrag, durch den ein Partner (Rückversicherer, Zessionar) gegen Entgelt (R.-Prämie) dem anderen (Erstversicherer, Zedent) das Risiko aus einem oder mehreren Versicherungsverträgen ganz oder teilweise abnimmt. Nimmt der Rückversicherer seinerseits ganz oder teilweise eine R., so spricht man von Folge-R. (Retrozession). So können selbst größte Wagnisse ohne Überlastung des Erstversicherers versichert werden. Ein R.-Vertrag begründet eine Haftung nur gegenüber dem Erstversicherer, nicht aber gegenüber dem Versicherungsnehmer. Dadurch unterscheidet sich die R. von der Mitversicherung, bei der alle beteiligten (Mit-)Versicherer dem Versicherungsnehmer entsprechend ihrem Wagnisanteil direkt haften.
▣ Literatur:
Pfeiffer, C.: Einführung in die R. Wiesbaden 31986.