Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rückstellungen
Rückstellungen,Passivposten der Bilanz zur Berücksichtigung der am Bilanzstichtag schon erkennbaren, nach Höhe und/oder Fälligkeit aber noch ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste, v. a. Pensions-R. für Altersversorgungszusagen an Betriebsangehörige, Steuer-R. für schon entstandene, aber noch nicht fällige Steuern sowie sonstige R., z. B. für Prozessrisiken bei schwebenden Verfahren.
Rückstellungen,Passivposten der Bilanz zur Berücksichtigung der am Bilanzstichtag schon erkennbaren, nach Höhe und/oder Fälligkeit aber noch ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste, v. a. Pensions-R. für Altersversorgungszusagen an Betriebsangehörige, Steuer-R. für schon entstandene, aber noch nicht fällige Steuern sowie sonstige R., z. B. für Prozessrisiken bei schwebenden Verfahren.