Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rückstellungen
Rückstellungen,Passivposten der Bilanz zur Berücksichtigung der am Bilanzstichtag schon erkennbaren, nach Höhe und/oder Fälligkeit aber noch ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste, v. a. Pensions-R. für Altersversorgungszusagen an Betriebsangehörige, Steuer-R. für schon entstandene, aber noch nicht fällige Steuern sowie sonstige R., z. B. für Prozessrisiken bei schwebenden Verfahren.
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