Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rückkauf
Rückkauf,1) allg.: Wiederkauf.
2) Bankwesen: Pensionsgeschäfte.
3) Lebensversicherung: Abfindung des Versicherungsnehmers bei vorzeitiger Auflösung (Kündigung) des Vertrags. Der R.-Wert ist in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss geringer als die Summe der gezahlten Prämien, darf jedoch eine Mindestleistung von 50 % der ab Beginn bzw. 65 % der ab dem zweiten Jahr bezahlten Beiträge nicht unterschreiten.
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