Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rädelsführer
Rädelsführer,derjenige, der geistig oder körperlich eine führende Rolle in einer rechtswidrig handelnden Gruppe von Personen einnimmt; im StGB strafbegründendes (z. B. §§ 84 f. Abs. 1) oder strafverschärfendes (z. B. §§ 129 f.) Tatbestandsmerkmal. - Auch das österr. Strafrecht kennt diesen Strafschärfungsgrund.
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