Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ruine
Ruine[lat.-frz.] die, verfallenes oder zerstörtes Bauwerk. Für Gefahren, die von R. ausgehen, haftet der Eigentümer (§§ 836, 838, 823, 908 BGB). - In der Renaissance erhielt die antike R. bereits die Bedeutung eines histor. Denkmals, daneben ist sie seit dem 16. Jh. in der Gartenkunst gestaltendes Element, im 18. Jh. wurde die künstl. R. geschaffen (Schwetzingen, 1777/78, Löwenburg in Kassel, 1801, u. a.). In der Malerei entwickelte sich die Darstellung der R. im 17.-19. Jh. zu einer Sondergattung innerhalb der Architektur- und Landschaftsmalerei.
Ruine[lat.-frz.] die, verfallenes oder zerstörtes Bauwerk. Für Gefahren, die von R. ausgehen, haftet der Eigentümer (§§ 836, 838, 823, 908 BGB). - In der Renaissance erhielt die antike R. bereits die Bedeutung eines histor. Denkmals, daneben ist sie seit dem 16. Jh. in der Gartenkunst gestaltendes Element, im 18. Jh. wurde die künstl. R. geschaffen (Schwetzingen, 1777/78, Löwenburg in Kassel, 1801, u. a.). In der Malerei entwickelte sich die Darstellung der R. im 17.-19. Jh. zu einer Sondergattung innerhalb der Architektur- und Landschaftsmalerei.