Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ruhrstatut
Ruhrstatut,Abkommen vom 28. 4. 1949, abgeschlossen auf der Londoner Sechsmächtekonferenz (zw. den Beneluxstaaten, Frankreich, Großbritannien und den USA), setzte eine Internat. Ruhrbehörde ein, die die Produktion des Ruhrgebiets an Kohle, Koks und Stahl kontrollieren, auf dem dt. und internat. Markt verteilen und zugleich eine wirtschaftl. Konzentration verhindern sollte. Mit dem Petersberger Abkommen (22. 11. 1949) trat die Bundesrep. Dtl. dem R. bei. Nach Errichtung der Montanunion wurde mit dem Auflösungsvertrag (19. 10. 1951) das R. außer Kraft gesetzt.
Ruhrstatut,Abkommen vom 28. 4. 1949, abgeschlossen auf der Londoner Sechsmächtekonferenz (zw. den Beneluxstaaten, Frankreich, Großbritannien und den USA), setzte eine Internat. Ruhrbehörde ein, die die Produktion des Ruhrgebiets an Kohle, Koks und Stahl kontrollieren, auf dem dt. und internat. Markt verteilen und zugleich eine wirtschaftl. Konzentration verhindern sollte. Mit dem Petersberger Abkommen (22. 11. 1949) trat die Bundesrep. Dtl. dem R. bei. Nach Errichtung der Montanunion wurde mit dem Auflösungsvertrag (19. 10. 1951) das R. außer Kraft gesetzt.