Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ruhestörung
Ruhestörung,ohne berechtigten Anlass erregter Lärm, der geeignet ist, die Ruhe einer Mehrheit von Personen erheblich zu stören oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen; als Ordnungswidrigkeit (§ 117 OWiG) verfolgbar. - In Österreich wird die R. als Verwaltungsübertretung bestraft. Die Schweiz überlässt die Bestrafung dem kantonalen Recht.
Ruhestörung,ohne berechtigten Anlass erregter Lärm, der geeignet ist, die Ruhe einer Mehrheit von Personen erheblich zu stören oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen; als Ordnungswidrigkeit (§ 117 OWiG) verfolgbar. - In Österreich wird die R. als Verwaltungsübertretung bestraft. Die Schweiz überlässt die Bestrafung dem kantonalen Recht.