Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ruhepausen
Ruhepausen, Arbeitsrecht: im Voraus festgesetzte Zeiten der Arbeitsunterbrechung, die i. Allg. nicht vergütungspflichtig sind. Nach dem Arbeitszeit-Ges. haben Arbeitnehmer bei einer Arbeitsdauer zw. sechs und neun Stunden Anspruch auf eine R. von mindestens 30 Minuten, darüber hinaus von mindestens 45 Minuten.
Ruhepausen, Arbeitsrecht: im Voraus festgesetzte Zeiten der Arbeitsunterbrechung, die i. Allg. nicht vergütungspflichtig sind. Nach dem Arbeitszeit-Ges. haben Arbeitnehmer bei einer Arbeitsdauer zw. sechs und neun Stunden Anspruch auf eine R. von mindestens 30 Minuten, darüber hinaus von mindestens 45 Minuten.