Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ruhegehalt
Ruhegehalt(Pension), Beamtenrecht: lebenslanger Versorgungsbezug, der dem Beamten, Richter und Berufssoldaten bei Dienstunfähigkeit oder als Altersversorgung durch den Dienstherrn zusteht. R. wird nur gewährt, wenn der Beamte mindestens fünf Jahre im Dienst war, infolge Krankheit Dienstunfähigkeit vorliegt, oder er in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden ist (Beamtenversorgungs-Ges. i. d. F. v. 16. 12. 1994). Es wird auf der Grundlage der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge und der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit berechnet. Das R. beträgt für jedes Jahr ruhegehaltsfähiger Dienstzeit 1,875% bis zum Höchstsatz von 75%. Witwen von Beamten erhalten Witwengeld, Halb- und Vollwaisen Waisengeld. - In Österreich können Bundesbeamte nach dem Pensions-Ges. 1965 R. frühestens nach zehn Jahren ruhegenussfähiger Gesamtdienstzeit beanspruchen (ähnlich Landesbeamte). In der Schweiz erhalten die Beamten nach Erreichen der Altersgrenze Rente von Versicherungseinrichtungen aufgrund vorheriger period. Beitragsleistung.
Ruhegehalt(Pension), Beamtenrecht: lebenslanger Versorgungsbezug, der dem Beamten, Richter und Berufssoldaten bei Dienstunfähigkeit oder als Altersversorgung durch den Dienstherrn zusteht. R. wird nur gewährt, wenn der Beamte mindestens fünf Jahre im Dienst war, infolge Krankheit Dienstunfähigkeit vorliegt, oder er in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden ist (Beamtenversorgungs-Ges. i. d. F. v. 16. 12. 1994). Es wird auf der Grundlage der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge und der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit berechnet. Das R. beträgt für jedes Jahr ruhegehaltsfähiger Dienstzeit 1,875% bis zum Höchstsatz von 75%. Witwen von Beamten erhalten Witwengeld, Halb- und Vollwaisen Waisengeld. - In Österreich können Bundesbeamte nach dem Pensions-Ges. 1965 R. frühestens nach zehn Jahren ruhegenussfähiger Gesamtdienstzeit beanspruchen (ähnlich Landesbeamte). In der Schweiz erhalten die Beamten nach Erreichen der Altersgrenze Rente von Versicherungseinrichtungen aufgrund vorheriger period. Beitragsleistung.