Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rubrum
Rubrum[lat. »das Rote«] das,
1) veraltet: kurze Inhaltsangabe als Aufschrift, auch Überschrift (auf Akten, Büchern).
2) Recht: der (früher rot geschriebene) Urteilskopf mit Eingangsformel, Aktenzeichen, Bez. der Parteien und Bevollmächtigten, des Gerichts und der Gerichtspersonen sowie Datum der letzten mündl. Verhandlung.
Rubrum[lat. »das Rote«] das,
1) veraltet: kurze Inhaltsangabe als Aufschrift, auch Überschrift (auf Akten, Büchern).
2) Recht: der (früher rot geschriebene) Urteilskopf mit Eingangsformel, Aktenzeichen, Bez. der Parteien und Bevollmächtigten, des Gerichts und der Gerichtspersonen sowie Datum der letzten mündl. Verhandlung.