Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rota
I Rota[lat. »Rad«, wohl nach der kreisrunden Richterbank] die, (amtl. Bez. Rota Romana [Römische R.]), röm. Kurie: das ordentl. päpstl. Gericht für Berufungen in kirchl. Prozessen, im Allgemeinen erst in dritter oder weiterer Instanz, überwiegend in Ehesachen; in erster Instanz für Streitsachen unter Bischöfen und anderen hohen kirchl. Personen sowie für ihr direkt vom Papst übertragene Verfahren zuständig.
II Rọta,
Hafenstadt in der Prov. Cádiz, SW-Spanien, 23 700 Ew.; Seebad, Jacht- und Fischereihafen; Ausgangspunkt einer Erdölpipeline nach Puertollano-Madrid-Saragossa; Konservenindustrie; nahebei großer Marine- und Luftwaffenstützpunkt der USA.- Altstadt mit maur. Kastell und Pfarrkirche (1. Hälfte 16. Jh.) mit reichem Azulejoschmuck.
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