Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rittertum
Rittertum,Gesamtheit der durch den mittelalterl. Berufskriegerstand der Ritter entwickelten sozialen, kulturellen, rechtl. und wirtsch. Verhältnisse. Das R. hatte seine Grundlagen im german. Gefolge (Gefolgschaft), woraus im Hoch-MA. ein schlagkräftiges Heer aus berittenen Berufskriegern in schwerer Rüstung entstand, die durch Überlassung von Grundbesitz als Lehen wirtsch. gesichert waren. Das Bestreben, bes. in den Kreuzzügen christl. Sittengesetz und Waffendienst miteinander zu vereinbaren, führte zur Herausbildung der Ritterorden. Seine höchste Blüte erlebte das R. im Zeitalter der Kreuzzüge und unter den stauf. Kaisern. - R. und Hofleben beeinflussten, bes. von Frankreich ausgehend, entscheidend die kulturelle Entwicklung des Abendlands. Ritterl. Tugenden waren Zucht, krieger. Tüchtigkeit, Treue zum Lehensherrn und den christl. Forderungen nach einwandfreiem Lebenswandel, Schutz der Schwachen und Frauendienst (Minne). Literarisch spiegelten sich diese Idealvorstellungen im Minnesang und im höf. Epos. Durch Pagendienst (ab 7 Jahren) und Knappendienst (ab 14 Jahren) wurden Knaben aus ritterl. Geschlechtern standesgemäß herangebildet, bevor sie mit 21 Jahren den Ritterschlag (Schwertleite, Schwertnahme) erhielten, durch den sie wehrhaft und mündig wurden. Unehrenhaftes Verhalten führte zum Verlust der Ritterwürde. - Im späteren MA. verloren die Ritterheere infolge der Einführung von Feuerwaffen und veränderter Taktik des Fußvolks an militär. Bedeutung. Aufgrund wirtsch. Not und des sozialen Abstiegs entstand das Raub-R. (Raubritter). Durch Zusammenschlüsse in Ritterbünden erlangten die Ritter im 15. und 16. Jh. in den meisten Territorien Beteiligung an der Landesherrschaft.
Literatur:
Keen, M.: Das R. Aus dem Engl. Neuausg. Reinbek 1991.
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