Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rittergut
Rittergut,im Hl. Röm. Reich von den Landesherren dem ritterbürtigen Adel gegen die Verpflichtung zum Kriegsdienst übertragene Gutsherrschaft. Damit verbundene Privilegien (1867 endgültig aufgehoben) waren u. a. Steuerbegünstigung, Zollfreiheit, Landstandschaft, niedere Gerichtsbarkeit und Polizeistrafgewalt über die erbuntertänigen Bauern.
Rittergut,im Hl. Röm. Reich von den Landesherren dem ritterbürtigen Adel gegen die Verpflichtung zum Kriegsdienst übertragene Gutsherrschaft. Damit verbundene Privilegien (1867 endgültig aufgehoben) waren u. a. Steuerbegünstigung, Zollfreiheit, Landstandschaft, niedere Gerichtsbarkeit und Polizeistrafgewalt über die erbuntertänigen Bauern.