Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ritterbünde
Ritterbünde(Rittergesellschaften), Vereinigungen des niederen, bes. des südwestdt. Adels im 14./15. Jh. zur Wahrung reichsritterl. Rechte gegen Städte und Territorialfürsten. Sie erhielten 1422 das Recht zum korporativen Zusammenschluss.
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