Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Richtpreis
Richtpreis,durch Behörden oder Verbände als angemessen bestimmter Preis, dessen Einhaltung (im Unterschied zum Festpreis) jedoch nicht erzwungen werden kann; im Sinne des Wettbewerbsrechts der empfohlene Preis (Preisbindung); im Sinne der Agrarmarktordnungen der EG der angestrebte angemessene Erzeugerpreis.
Richtpreis,durch Behörden oder Verbände als angemessen bestimmter Preis, dessen Einhaltung (im Unterschied zum Festpreis) jedoch nicht erzwungen werden kann; im Sinne des Wettbewerbsrechts der empfohlene Preis (Preisbindung); im Sinne der Agrarmarktordnungen der EG der angestrebte angemessene Erzeugerpreis.