Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Richtgeschwindigkeit
Richtgeschwindigkeit,empfohlene Geschwindigkeit; auf Bundesautobahnen laut Verordnung von 1978 130 km/h, soweit durch Verkehrszeichen (blaues Rechteck, weiße Zahl) nicht niedriger ausgewiesen.
Richtgeschwindigkeit,empfohlene Geschwindigkeit; auf Bundesautobahnen laut Verordnung von 1978 130 km/h, soweit durch Verkehrszeichen (blaues Rechteck, weiße Zahl) nicht niedriger ausgewiesen.