Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Richterrecht
Richterrecht,Rechtsnormen, die nicht durch den staatl. Gesetzgeber, sondern durch Gerichtsurteil geschaffen werden. Diese Rechtsfortbildung kann geschehen durch Ausfüllen von Gesetzeslücken, Auslegung, Grundsatzentscheidungen (von Obergerichten) und die Rechtsneuschöpfung im Rahmen der gesetzl. Leitgedanken. Im angloamerikan. Rechtskreis ist das dem R. ähnliche Case-Law (Fallrecht) von Bedeutung.
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