Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Revalierungsanspruch
Revalierungsanspruch,der Anspruch des Bezogenen gegen den Aussteller eines Wechsels auf Ersatz des zur Einlösung des Wechsels Aufgewendeten oder auf Deckung vor der Zahlung.
Revalierungsanspruch,der Anspruch des Bezogenen gegen den Aussteller eines Wechsels auf Ersatz des zur Einlösung des Wechsels Aufgewendeten oder auf Deckung vor der Zahlung.