Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
			
						
			Reugeld
                        
Reugeld,Privatrecht: Geldbetrag, dessen Zahlung den Vertragsparteien vertragsmäßig den Rücktritt vom Vertrag gestattet (§ 359 BGB).
			
		
		Reugeld,Privatrecht: Geldbetrag, dessen Zahlung den Vertragsparteien vertragsmäßig den Rücktritt vom Vertrag gestattet (§ 359 BGB).

