Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Reugeld
Reugeld,Privatrecht: Geldbetrag, dessen Zahlung den Vertragsparteien vertragsmäßig den Rücktritt vom Vertrag gestattet (§ 359 BGB).
Reugeld,Privatrecht: Geldbetrag, dessen Zahlung den Vertragsparteien vertragsmäßig den Rücktritt vom Vertrag gestattet (§ 359 BGB).