Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Reue
Reue,1) christl. Kirchen: wesentl. Akt der Buße; im kath. Kirchenrecht eine der Voraussetzungen für den Empfang des Bußsakraments.
2) Strafrecht: tätige R., Versuch.
Reue,1) christl. Kirchen: wesentl. Akt der Buße; im kath. Kirchenrecht eine der Voraussetzungen für den Empfang des Bußsakraments.
2) Strafrecht: tätige R., Versuch.