Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rettungswesen
Rettungswesen,Gesamtheit der Maßnahmen und Einrichtungen zur Hilfeleistung bei Katastrophen, Krankheiten, Not- und Unglücksfällen durch öffentl. (Feuerwehren, Techn. Hilfswerk, Bayer. Rotes Kreuz, Bergwacht) sowie private Hilfsorganisationen (z. B. Dt. Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfall-Hilfe, Dt. Lebens-Rettungs-Gesellschaft). Sie wirken im Rettungsdienst zusammen.
Über das Notrufsystem (Notrufsäulen v. a. an den Bundesautobahnen und an Bundesstraßen; kostenlose Notrufabfrageeinrichtungen in öffentl. Münzfernsprechern) werden die Feuerwehren und die Rettungsleitstellen als Einsatzzentralen des Rettungsdienstes und Koordinatoren der Rettungswachen (Stationen für Rettungs- und Krankentransportwagen sowie für Rettungssanitäter) verständigt. Kreisfreie Städte und Landkreise richten in Zusammenarbeit mit Gesundheitsämtern, Ärztekammern und Krankenhäusern (die für bes. schwere Unfälle teilweise auch Rettungshubschrauber bereithalten) einen Notarztdienst ein.
Rettungsmittel: Krankentransportwagen sind genormte Spezialfahrzeuge für den einfachen Krankentransport im Sitzen und/oder Liegen; sie sind u. a. mit Krankentrage, Sauerstoffgerät und Infusionseinrichtung ausgestattet. Der Rettungswagen verfügt über zusätzl. Geräte, z. B. eine von drei Seiten zugängl. höhenverstellbare Krankentrage, Medikamente, Notfallarztkoffer, Babynotfallkoffer, EKG-Sichtgerät, Defibrillator zur Wiederbelebung und Notamputationsbesteck. Der Notarztwagen ist mit einem Notfallarzt (Notarzt) und zwei Rettungsassistenten besetzt. - Besondere Zweige des R. sind die techn. Hilfe (durch die Feuerwehr und das Techn. Hilfswerk geleistet zur Bergung verletzter Personen; die Feuerwehren sind darüber hinaus für den Brandschutz zuständig), die Bergrettung (Bergung von in Bergnot geratenen Personen und Lawinenopfern) und die Wasserrettung (Seenotrettung).
▣ Literatur:
A. F. Biese Handbuch des R., hg. v. u. a., Loseblatt-Ausg. Hagen 1974 ff.
⃟ Krankentransport u. R., bearb. v. W. Gerdelmann u. a., Loseblatt-Ausg. Berlin 1978 ff.
⃟ Lippert, H.-D. u. Weissauer, W.: Das R. Organisation - Medizin - Recht. Berlin u. a. 1984.
Rettungswesen,Gesamtheit der Maßnahmen und Einrichtungen zur Hilfeleistung bei Katastrophen, Krankheiten, Not- und Unglücksfällen durch öffentl. (Feuerwehren, Techn. Hilfswerk, Bayer. Rotes Kreuz, Bergwacht) sowie private Hilfsorganisationen (z. B. Dt. Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfall-Hilfe, Dt. Lebens-Rettungs-Gesellschaft). Sie wirken im Rettungsdienst zusammen.
Über das Notrufsystem (Notrufsäulen v. a. an den Bundesautobahnen und an Bundesstraßen; kostenlose Notrufabfrageeinrichtungen in öffentl. Münzfernsprechern) werden die Feuerwehren und die Rettungsleitstellen als Einsatzzentralen des Rettungsdienstes und Koordinatoren der Rettungswachen (Stationen für Rettungs- und Krankentransportwagen sowie für Rettungssanitäter) verständigt. Kreisfreie Städte und Landkreise richten in Zusammenarbeit mit Gesundheitsämtern, Ärztekammern und Krankenhäusern (die für bes. schwere Unfälle teilweise auch Rettungshubschrauber bereithalten) einen Notarztdienst ein.
Rettungsmittel: Krankentransportwagen sind genormte Spezialfahrzeuge für den einfachen Krankentransport im Sitzen und/oder Liegen; sie sind u. a. mit Krankentrage, Sauerstoffgerät und Infusionseinrichtung ausgestattet. Der Rettungswagen verfügt über zusätzl. Geräte, z. B. eine von drei Seiten zugängl. höhenverstellbare Krankentrage, Medikamente, Notfallarztkoffer, Babynotfallkoffer, EKG-Sichtgerät, Defibrillator zur Wiederbelebung und Notamputationsbesteck. Der Notarztwagen ist mit einem Notfallarzt (Notarzt) und zwei Rettungsassistenten besetzt. - Besondere Zweige des R. sind die techn. Hilfe (durch die Feuerwehr und das Techn. Hilfswerk geleistet zur Bergung verletzter Personen; die Feuerwehren sind darüber hinaus für den Brandschutz zuständig), die Bergrettung (Bergung von in Bergnot geratenen Personen und Lawinenopfern) und die Wasserrettung (Seenotrettung).
▣ Literatur:
A. F. Biese Handbuch des R., hg. v. u. a., Loseblatt-Ausg. Hagen 1974 ff.
⃟ Krankentransport u. R., bearb. v. W. Gerdelmann u. a., Loseblatt-Ausg. Berlin 1978 ff.
⃟ Lippert, H.-D. u. Weissauer, W.: Das R. Organisation - Medizin - Recht. Berlin u. a. 1984.