Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Retorsion
Retorsion[lat. »Zurückdrehung«] die,
1) Strafrecht: allg. die Vergeltung; bes. die sofortige Erwiderung von Körperverletzungen und Beleidigungen (§§ 199, 233 StGB), ermöglicht dem Gericht das Absehen von der Strafe bzw. Strafmilderung.
2) Völkerrecht: die Vergeltung für eine nicht rechtswidrige, doch unfreundl. Handlung eines Staates durch eine entsprechende Maßnahme, z. B. Retorsionszoll.
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