Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Reststoffe
Reststoffe,bei der Energieumwandlung, Herstellung oder Bearbeitung von Stoffen neben den eigentl. Produkten entstehende Stoffe (Stoffgemische), die sich aus verwertbaren Bestandteilen und nicht verwertbaren Abfällen oder Abwässern zusammensetzen. Die Entsorgung von R. unterliegt nach der Nachweis-VO vom 10. 9. 1996 einer abfallrechtl. Überwachung.
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