Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Restschuldbefreiung
Restschuldbefreiung, Insolvenzrecht: ab 1. 1. 1999 mögliche Befreiung des Schuldners, soweit es sich um eine natürl. Person handelt, von den im Insolvenzverfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber den Insolvenzgläubigern nach Maßgabe der Insolvenzordnung, §§ 287-303 (Verbraucherinsolvenzverfahren).
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