Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Restitutionsklage
Restitutionsklage,die Klage auf Wiederaufnahme des Verfahrens nach Rechtskraft des Urteils wegen eines Restitutionsgrundes, der im früheren Verfahren noch nicht geltend gemacht werden konnte (§ 580 ZPO), z. B. wenn das frühere Urteil auf einer gefälschten Urkunde beruht.
Restitutionsklage,die Klage auf Wiederaufnahme des Verfahrens nach Rechtskraft des Urteils wegen eines Restitutionsgrundes, der im früheren Verfahren noch nicht geltend gemacht werden konnte (§ 580 ZPO), z. B. wenn das frühere Urteil auf einer gefälschten Urkunde beruht.