Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Resozialisierung
Resozialisierung,Rückgliederung in das soziale Gefüge, insbesondere die Wiedereingliederung von straffällig Gewordenen in das gesellschaftl. Leben bzw. ihre (bereits vor der Entlassung beginnende) allmähl. Befähigung zu einem Leben ohne Straftaten (früher auch als Gefangenenfürsorge bezeichnet). R. gilt in Dtl. als ein wichtiger Strafzweck. Sie wirkt sich auf die Strafzumessung aus. Im Strafvollzug mögl. R.-Maßnahmen sind z. B. Verlegung eines Strafgefangenen mit seiner Zustimmung in eine sozialtherapeut. Anstalt, Arbeit und berufl. Ausbildung in der Vollzugsanstalt, Unterbringung im offenen Vollzug.
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