Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Reservatrechte
Reservatrechte (lat. Iura [caesarea] reservata),
1) im Hl. Röm. Reich (bis 1806) die Rechte des Kaisers, die er ohne Mitwirkung des Reichstags ausüben durfte (z.B. Standeserhöhungen).
2) im Dt. Reich 1871-1918 die Sonderrechte, die sich die süddt. Staaten bei ihrem Eintritt in das Dt. Reich durch die Novemberverträge von 1870 »reserviert« hatten. Die wichtigsten R. hatten Württemberg (eigene Post- und Telegrafenverwaltung) und Bayern (außerdem eigene Eisenbahnverwaltung, Oberbefehl über das eigene Friedensheer).
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