Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Requisition
Requisition[lat. »Aufsuchung«] die, Völkerrecht: die nach der Haager Landkriegsordnung (Art. 52) erlaubte Inanspruchnahme von Sach- und Dienstleistungen (im Unterschied zur Kontribution) für den Bedarf des Besatzungsheeres aus dem besetzten Lande gegen Bezahlung. (Kriegsrecht)
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