Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
			
						
			Requisition
                        
Requisition[lat. »Aufsuchung«] die, Völkerrecht: die nach der Haager Landkriegsordnung (Art. 52) erlaubte Inanspruchnahme von Sach- und Dienstleistungen (im Unterschied zur Kontribution) für den Bedarf des Besatzungsheeres aus dem besetzten Lande gegen Bezahlung. (Kriegsrecht)
			
		
		Requisition[lat. »Aufsuchung«] die, Völkerrecht: die nach der Haager Landkriegsordnung (Art. 52) erlaubte Inanspruchnahme von Sach- und Dienstleistungen (im Unterschied zur Kontribution) für den Bedarf des Besatzungsheeres aus dem besetzten Lande gegen Bezahlung. (Kriegsrecht)

