Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Republikflucht
Republikflucht,das unerlaubte Verlassen der DDR; gemäß Pass-Ges. vom 11. 12. 1957 vorübergehend auch gesetzl. Straftatbestand. Das StGB von 1968 kannte den Tatbestand des ungesetzl. Grenzübertritts (§ 213), mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, in schweren Fällen bis zu acht Jahren geahndet; zum 1. 7. 1990 aufgehoben.
Republikflucht,das unerlaubte Verlassen der DDR; gemäß Pass-Ges. vom 11. 12. 1957 vorübergehend auch gesetzl. Straftatbestand. Das StGB von 1968 kannte den Tatbestand des ungesetzl. Grenzübertritts (§ 213), mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, in schweren Fällen bis zu acht Jahren geahndet; zum 1. 7. 1990 aufgehoben.