Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Repräsentativsystem
Repräsentativsystem(Repräsentativverfassung), Staatsverfassung, bei der das Volk durch Repräsentation, d. h. durch ein gewähltes Vertretungsorgan (i. d. R. das Parlament), an der Staatsgewalt teilhat. Die in der Praxis der modernen, durch polit. Parteien geprägten R. übl. Bindung der Abg. des Repräsentativorgans an die Disziplin der Fraktion und die Abhängigkeit von Interessenverbänden (Pressuregroups) hat dem R. eine veränderte Bedeutung verliehen. Heutige R. sind nicht selten durch Elemente der unmittelbaren Demokratie (Plebiszit) ergänzt.
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