Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Repressalie
Repressali|e[nlat.] die, Vergeltung; im Völkerrecht die angemessene, also verhältnismäßige, nicht notwendig gleichartige Vergeltungsmaßnahme eines Staates gegen völkerrechtswidrige Handlungen eines anderen Staates, z. B. Boykott, Embargo. R. gegen Kriegsgefangene, Verwundete und Zivilpersonen sind durch die Genfer Konvention vom 12. 8. 1949 verboten (Retorsion).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Repressalie