Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Report
Repọrt[lat.] der,
1) allg.: Bericht, Mitteilung.
2) Börsenwesen: 1) im Devisenhandel Kursaufschlag des Terminkurses einer Währung gegenüber deren Kassakurs; Ggs.: Deport (Swapgeschäft); 2) beim Termingeschäft Differenz zw. der höheren Terminnotierung und einem niedrigeren Kassakurs. Im Prolongationsgeschäft (R.-Geschäft, Kostgeschäft) ist der R. der Kurszuschlag des Hereinnehmers. Wenn jemand im Börsentermingeschäft Wertpapiere in Erwartung einer Kurssteigerung gekauft hat, diese aber dann nicht erfolgt, so kann er prolongieren, indem er einen Dritten sucht, der für ihn die Stücke abnimmt (Hereinnehmer, Kostabnehmer, Reporteur) mit der Verpflichtung, sie ihm, dem Hereingeber (Kostgeber), am nächsten Ultimo zum gleichen Kurs zuzüglich eines Zuschlags (R.) zurückzuliefern. Entsprechend prolongiert ein Terminverkäufer, indem ein anderer die verkauften Stücke liefert mit der Verpflichtung, sie am nächsten Ultimo zum gleichen Kurs abzüglich eines Kursabschlags (Deport) zurückzunehmen.
Repọrt[lat.] der,
1) allg.: Bericht, Mitteilung.
2) Börsenwesen: 1) im Devisenhandel Kursaufschlag des Terminkurses einer Währung gegenüber deren Kassakurs; Ggs.: Deport (Swapgeschäft); 2) beim Termingeschäft Differenz zw. der höheren Terminnotierung und einem niedrigeren Kassakurs. Im Prolongationsgeschäft (R.-Geschäft, Kostgeschäft) ist der R. der Kurszuschlag des Hereinnehmers. Wenn jemand im Börsentermingeschäft Wertpapiere in Erwartung einer Kurssteigerung gekauft hat, diese aber dann nicht erfolgt, so kann er prolongieren, indem er einen Dritten sucht, der für ihn die Stücke abnimmt (Hereinnehmer, Kostabnehmer, Reporteur) mit der Verpflichtung, sie ihm, dem Hereingeber (Kostgeber), am nächsten Ultimo zum gleichen Kurs zuzüglich eines Zuschlags (R.) zurückzuliefern. Entsprechend prolongiert ein Terminverkäufer, indem ein anderer die verkauften Stücke liefert mit der Verpflichtung, sie am nächsten Ultimo zum gleichen Kurs abzüglich eines Kursabschlags (Deport) zurückzunehmen.