Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rentenschuld
Rentenschuld,besondere Form der Grundschuld, bei der zu regelmäßig wiederkehrenden Zeitpunkten eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist (§§ 1199-1203 BGB). - Das österr. und das schweizer. Recht kennen die R. als besondere Institution nicht.
Rentenschuld,besondere Form der Grundschuld, bei der zu regelmäßig wiederkehrenden Zeitpunkten eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist (§§ 1199-1203 BGB). - Das österr. und das schweizer. Recht kennen die R. als besondere Institution nicht.