Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rentenschuld
Rentenschuld,besondere Form der Grundschuld, bei der zu regelmäßig wiederkehrenden Zeitpunkten eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist (§§ 1199-1203 BGB). - Das österr. und das schweizer. Recht kennen die R. als besondere Institution nicht.
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