Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rentenmark
Rentenmark,durch Ges. vom 13. 10. 1923 geschaffene Zwischenwährung zur Stabilisierung der dt. Währung in der Inflation nach dem Ersten Weltkrieg. Eine R. entsprach einer Billion Papiermark. Die R. war einlösbar in verzinsl., auf Gold lautende Rentenbriefe, die durch eine Grundschuld auf den gesamten landwirtsch. Besitz gedeckt waren. Das gesamte Stabilisierungsverfahren lag in den Händen der Dt. Rentenbank, die durch VO vom 15. 10. 1923 als öffentl. Bankinstitut errichtet worden war. 1924 wurde die R. durch die Reichsmark ersetzt.
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