Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rente
Rente[aus altfrz. rente »Ertrag«, zu lat. reddere »zurückgeben«] die,
1) (Rentenwerte) allg. Bez. für festverzinsl. Wertpapiere.
2) Versicherung: periodisch gezahlter Geldbetrag, der jemandem aufgrund der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen in der Sozialversicherung (v. a. gesetzl. Rentenversicherung und Unfallversicherung) oder aufgrund einer privaten Versicherung (v. a. Lebensversicherung) zusteht.
3) Volkswirtschaftslehre: Einkommen, das nicht auf Arbeitsleistung, sondern auf Besitz bzw. Vermögen basiert (z. B. Grundrente). In der Preistheorie spricht man von Konsumenten-R., wenn der Käufer einen niedrigeren Preis zahlt, als er zu zahlen bereit ist, sowie von Produzenten-R., wenn ein Anbieter aufgrund kostengünstigerer Produktion einen höheren Preis erzielt, als ursprünglich gefordert.
Rente[aus altfrz. rente »Ertrag«, zu lat. reddere »zurückgeben«] die,
1) (Rentenwerte) allg. Bez. für festverzinsl. Wertpapiere.
2) Versicherung: periodisch gezahlter Geldbetrag, der jemandem aufgrund der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen in der Sozialversicherung (v. a. gesetzl. Rentenversicherung und Unfallversicherung) oder aufgrund einer privaten Versicherung (v. a. Lebensversicherung) zusteht.
3) Volkswirtschaftslehre: Einkommen, das nicht auf Arbeitsleistung, sondern auf Besitz bzw. Vermögen basiert (z. B. Grundrente). In der Preistheorie spricht man von Konsumenten-R., wenn der Käufer einen niedrigeren Preis zahlt, als er zu zahlen bereit ist, sowie von Produzenten-R., wenn ein Anbieter aufgrund kostengünstigerer Produktion einen höheren Preis erzielt, als ursprünglich gefordert.