Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Religionsunterricht
Religions|unterricht, i. w. S. jede Art von Mitteilung und Belehrung über die Inhalte einer Religion; i. e. S. ein entsprechendes Unterrichtsfach an öffentl. Schulen. Das Fach R. gibt es heute (staatskirchenrechtlich unterschiedlich ausgestaltet) in fast allen Ländern Europas, nachdem es nach 1990 auch in den meisten ehem. kommunist. Staaten eingeführt worden ist. Es wird als Pflichtfach, Wahlpflichtfach oder freiwilliges Wahlfach erteilt und hat hinsichtlich seiner inhaltl. Konzipierung die Form der wertneutral informierenden Religionskunde (z. B. in Schweden) oder des in Bindung an eine bestimmte Religionsgemeinschaft erteilten konfessionellen R. (z. B. in Dtl., Österreich, einigen Kantonen der Schweiz, Italien, Spanien). - In Dtl. ist der R. gemäß Art. 7 Abs. 3 GG an den öffentl. Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentl. Lehrfach, das in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt wird. In Ausübung des Grundrechts der Religionsfreiheit (Art. 4 GG) kann der Erziehungsberechtigte sein Kind abmelden; mit Erreichung der Religionsmündigkeit kann der Schüler zw. R. oder Ersatzfach wählen (Philosophieunterricht; in den neuen Ländern Ethik). Sonderregelungen bestehen in Bremen, Berlin und in Brandenburg (Lebensgestaltung - Ethik - Religionskunde). Ein Anspruch auf R. besteht für alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften; gegenwärtig (1999) wahrgenommen von der kath. Kirche, den evang. Landeskirchen, der grch.-orth. Kirche und der jüd. Religionsgemeinschaft. Die religiöse Unterweisung muslim. Kinder erfolgt in einigen der alten Länder (zuerst eingeführt 1986 in Bayern) im Rahmen des muttersprachl. Ergänzungsunterrichts. Eine grundsätzl. Diskussion um einen islam. R. als bundesweit angebotenes und in dt. Sprache erteiltes ordentl. Lehrfach ist 1998 in Gang gekommen, nachdem eine (auch unter Muslimen) umstrittene Entscheidung des Berliner Oberverwaltungsgerichts einem einzelnen islam. Verein das Recht zur Erteilung islam. R. an den öffentl. Schulen Berlins zugesprochen hatte.
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