Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Religionsdelikte
Religionsdelikte,Straftaten, die sich auf die Religion beziehen: Beschimpfung religiöser Bekenntnisse (§ 166 StGB), Störung der Religionsausübung (§ 167), Störung einer Bestattungsfeier (§ 167a), der Totenruhe und Leichenraub (§ 168). Geschütztes Rechtsgut ist der öffentl. Frieden in seiner religiösen oder weltanschaul. Ausprägung. - Ähnl. Bestimmungen gelten in Österreich (§§ 188 ff., 283 StGB) und in der Schweiz (Art. 261 StGB).
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