Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rekurs
Rekụrs[lat.] der, im früheren Verw.recht besondere Art der Verw.beschwerde; an seine Stelle ist der Widerspruch getreten. - Im österr. Recht das Rechtsmittel gegen die in Beschlussform ergehenden gerichtl. Entscheidungen der Zivilgerichte (§§ 514 ff. ZPO). In der Schweiz ist das Rechtsmittel des R. in verschiedenen eidgenöss. und kantonalen Prozess-Ges. vorgesehen.
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