Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rektor
Rẹktor[lat.] der,
1) Hochschulwesen: an Hochschulen mit Rektoratsverfassung der Leiter der Selbstverwaltung der Hochschule (Rector magnificus); früher vom Senat aus den Reihen der Lehrstuhlinhaber für zwei Jahre gewählt, nach dem Hochschulrahmengesetz des Bundes von 1972 für mindestens fünf Jahre von einem zentralen Kollegialorgan der Hochschule gewählt; ein Lehramt ist nicht Bedingung. R. und Hochschulpräs. haben die gleichen Funktionen.
2) Bildungswesen: 1) Leiter einer Grund- oder Haupt-, z. T. auch von Real- oder Sonderschulen; 2) an Hochschulen mit Rektoratsverfassung der Leiter der Selbstverwaltung der Hochschule (Rector magnificus).
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