Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rektapapier
Rẹktapapier[lat.] (Namenspapier), ein Wertpapier, das den Berechtigten namentlich nennt, ohne dass eine Übertragung durch Indossament möglich ist, zum Unterschied von Inhaberpapier und Orderpapier. Das Papier gehört demjenigen, dem das verbriefte Recht zusteht. R. sind z. B. Hypothekenbriefe und Grundschuldbriefe.
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