Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Reisekosten
Reisekosten,Aufwendungen, die bei Dienstreisen entstehen (z. B. Fahrt-, Übernachtungskosten). R. sind Arbeitnehmern aufgrund von Tarifverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen vom Arbeitgeber und Beamten nach dem Bundesreisekosten-Ges. von der Beschäftigungsbehörde zu erstatten. Lohnsteuerfrei sind die aus öffentl. Kassen gezahlten R.-Vergütungen, ebenso - bis auf Ausnahmen - die von privaten Arbeitgebern erstatteten Beträge (§ 3 Einkommensteuergesetz).
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