Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Reisegewerbe
Reisegewerbe(ambulantes Gewerbe, Hausierhandel), Gewerbe, das außerhalb der Räume einer festen Niederlassung oder ohne eine solche Niederlassung ausgeübt wird, wobei ohne vorherige Bestellung Waren oder gewerbl. Leistungen angeboten, Bestellungen aufgenommen, Waren angekauft oder Schaustellungen, Musikaufführungen u. Ä. dargeboten werden. Die Ausübung erfordert eine R.-Karte (§ 55-57, 59-61 GewO vom 22. 2. 1999).
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