Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Reisegepäckversicherung
Reisegepäckversicherung,eine Versicherung, die Gegenstände des persönl. Bedarfs sowie erworbene Andenken u. a. gegen Diebstahl, Transportmittelunfall, Sturm, Brand, Explosion, höhere Gewalt versichert. Sie gilt vom Verlassen der Wohnung bis zur Rückkehr. Verschiedene Haftungsbeschränkungen sind üblich.
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