Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Reinigungseid
Reinigungs|eid, im gemeinen dt. Recht der Parteieid des Angeklagten, mit dem er schwor, ein Verbrechen nicht begangen zu haben. Der R. war nur bei geringfügigen Delikten zulässig.
Reinigungs|eid, im gemeinen dt. Recht der Parteieid des Angeklagten, mit dem er schwor, ein Verbrechen nicht begangen zu haben. Der R. war nur bei geringfügigen Delikten zulässig.