Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Reichswehr
Reichswehr,die Bez. der Streitkräfte des Dt. Reiches 1921-35 (1919-21 vorläufige R.); 1935 durch die Bez. »Wehrmacht« ersetzt. Oberbefehlshaber der R. war der Reichspräs., unter dem der R.-Minister die Befehlsgewalt ausübte. Nach dem Versailler Vertrag bestand die R. aus freiwilligen Berufssoldaten (12-jährige Dienstzeit). Das Reichsheer (sieben Infanterie- und drei Kavalleriedivisionen) durfte 100 000 Mann, die Reichsmarine 15 000 Mann haben, eine Luftwaffe war verboten. Art und Zahl der Waffen waren genau vorgeschrieben, v. a. der Besitz von U-Booten, Panzern, schwerer Artillerie und Kampfgas war untersagt. Die R. begann sich ab Ende 1918 aus Teilen der nach dem Waffenstillstand vom 11. 11. 1918 in die Heimat zurückgeführten Streitkräfte zu formieren. Mit der »Schwarzen R.« bildeten sich zusätzl. militär. Verbände, die seit 1923 rasch an Bedeutung verloren. Die R. verhielt sich prinzipiell staatstreu, aufgrund der bes. im Offizierskorps verbreiteten Vorbehalte gegenüber der parlamentar. Demokratie traten Loyalitätskonflikte auf, zus. mit dem Ausschluss vom Wahlrecht führte dies zu einer Abkapselung vom polit. Leben; die R. wurde zum »Staat im Staate«. Nach Einführung der allg. Wehrpflicht 1935 wurden die Soldaten der R. beim Aufbau der Wehrmacht eingesetzt.
Literatur:
Geyer, M.: Aufrüstung oder Sicherheit. Die R. in der Krise der Machtpolitik 1924-1936. Wiesbaden 1980.
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