Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Reichsverweser
Reichsverweser,1) allg.: Inhaber der Staatsgewalt bei Thronvakanz, provisor. oder stellv. Staatsoberhaupt.
2) (Reichsvikar, lat. Vicarius imperii) im Hl. Röm. Reich bis 1806 der Verwalter der Königsgewalt bei Thronvakanz, Reg.unfähigkeit oder längerer Abwesenheit des Königs. Seit der Goldenen Bulle von 1356 war der R. in den Ländern des fränk. Rechts der Pfalzgraf bei Rhein, in den Ländern des sächs. Rechts der Herzog von Sachsen.
3) das von der Frankfurter Nationalversammlung 1848 gewählte Oberhaupt der vorläufigen Zentralgewalt für Dtl. (Erzherzog Johann von Österreich).
Reichsverweser,1) allg.: Inhaber der Staatsgewalt bei Thronvakanz, provisor. oder stellv. Staatsoberhaupt.
2) (Reichsvikar, lat. Vicarius imperii) im Hl. Röm. Reich bis 1806 der Verwalter der Königsgewalt bei Thronvakanz, Reg.unfähigkeit oder längerer Abwesenheit des Königs. Seit der Goldenen Bulle von 1356 war der R. in den Ländern des fränk. Rechts der Pfalzgraf bei Rhein, in den Ländern des sächs. Rechts der Herzog von Sachsen.
3) das von der Frankfurter Nationalversammlung 1848 gewählte Oberhaupt der vorläufigen Zentralgewalt für Dtl. (Erzherzog Johann von Österreich).