Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Reichsstände
Reichs|stände,im Hl. Röm. Reich bis 1806 die Reichsfürsten, -grafen, -prälaten und -städte, die das aus der Reichsunmittelbarkeit erwachsene Recht zur Führung einer Virilstimme oder zur Beteiligung an einer Kuriatstimme im Reichstag besaßen (Reichsstandschaft).
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