Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
			
						
			Reichsstände
                        
Reichs|stände,im Hl. Röm. Reich bis 1806 die Reichsfürsten, -grafen, -prälaten und -städte, die das aus der Reichsunmittelbarkeit erwachsene Recht zur Führung einer Virilstimme oder zur Beteiligung an einer Kuriatstimme im Reichstag besaßen (Reichsstandschaft).
			
		
		Reichs|stände,im Hl. Röm. Reich bis 1806 die Reichsfürsten, -grafen, -prälaten und -städte, die das aus der Reichsunmittelbarkeit erwachsene Recht zur Führung einer Virilstimme oder zur Beteiligung an einer Kuriatstimme im Reichstag besaßen (Reichsstandschaft).

